Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS Dillingen (AGB)

Vorbemerkung
Durch die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Maßnahme und der Annahme dieser Anmeldung durch die VHS Dillingen kommt ein Vertrag zustande: Die VHS verpflichtet sich, die vereinbarte Maßnahme durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Gebühr zu zahlen und die sonstigen Teilnahmebedingungen einzuhalten. Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich.

Voraussetzungen zur Teilnahme
An den Bildungsmaßnahmen der VHS Dillingen kann grundsätzlich jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht aber nicht. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Vorliegen vom Teilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Gebühren.
Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Anspruch genommen werden soll.

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung
- persönlich im Sekretariat
- Zusendung eines ausgefüllten Anmeldeformulars per Brief oder Fax
- als WWW-Formular (unter www.vhs-dillingen.de)
- als E-Mail (an info@vhs-dillingen.de)
Anmeldebestätigungen seitens der VHS ergehen nicht.

Zahlung der Maßnahmegebühr
durch Barzahlung bzw. Zahlung per Scheck oder Kreditkarte in unserem Sekretariat während den Öffnungszeiten,
durch Übersenden eines Verrechnungsschecks in Höhe der Kursgebühr unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer,
durch Überweisung der Kursgebühr auf eines unserer Konten unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer
oder durch Erteilung einer Lastschrift.

Datenschutz
Erfassung, Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten erfolgen gemäß den Vorschriften des Datenschutzes.

Preisnachlässe
Wir gewähren auf unsere Kurse Preisnachlässe für Schüler, Studenten und Auszubildende in Höhe von 15%. Ausgenommen hiervon sind die Kurse in den Bereichen „Schülerakademie“ und „Junge VHS“. Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialgeld erhalten ebenfalls einen Nachlass in Höhe von 15%. Der Preisnachlass wird bei Vorlage des entsprechenden Ausweises bzw. einer entsprechenden Bescheinigung im VHS-Sekretariat gewährt bzw. erstattet.

Fälligkeit und Gebühren
Die Gebühren sind entsprechend der in den Maßnahmenbedingungen festgelegten Fälligkeiten zu entrichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung. Die Gebühren und Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter. Sie sind wie folgt zu zahlen:
Gebühren für Kurse, Lehrgänge, Sprachtraining, Bildungsseminare usw. spätestens mit Beginn der Maßnahme, sofern keine Ratenzahlung vereinbart ist.
Prüfungsgebühren bei Anmeldung zur Prüfung. Sonstige Gebühren bei Leistung.
Bei verspäteter Zahlung kann die VHS Dillingen eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro je Mahnung erheben. Bei Rückbuchung von Lastschriften wird die von der Bank erhobene Gebühr an den Teilnehmer weiterberechnet.
Für Zweitausstellungen von Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnissen werden 5,00 Euro erhoben.

Haftung
Die Haftung der VHS Dillingen für Schäden des Teilnehmers jeglicher Art wird für die VHS Dillingen sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht.

Kündigung
durch den Teilnehmer:
Maßnahmen mit einer Dauer bis zu sechs Monaten sind nicht kündbar. Maßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, sind nur aus zwingenden Gründen kündbar, wenn z. B. die weitere Teilnahme für den Teilnehmer aufgrund von länger dauernder Krankheit von mindestens einem Monat oder berufsbedingtem Wohnungswechsel unzumutbar wird. Die Kündigung ist in diesem Falle frühestens mit einer sechswöchigen Frist zum Ende des sechsten
vollen Monats nach Maßnahmenbeginn und dann jeweils zum Ende des darauf folgenden dritten Monats zulässig.
Die Kündigung hat schriftlich beim Sekretariat der VHS Dillingen zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. Die Lehrkräfte sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.
Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Falle zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Im Fall der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.
durch die VHS:
Die VHS Dillingen ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Teilnehmer in erheblicher Weise gegen die Teilnahme- oder Maßnahmenbedingungen verstößt, insbesondere Zahlungen nicht pünktlich leistet oder gegen seine Pflichten (s. u.) verstößt. Die Kündigung kann in diesem Falle fristlos erfolgen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühr bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.

Änderungen des Angebots
Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Kurses bzw. der Maßnahme gültigen Angebotes. Die VHS behält sich Änderungen vor. Das Maßnahmeziel wird dabei jedoch nicht verändert. Soweit diese Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgt, die für die anerkannten Abschlüsse zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt. Der Wechsel eines Dozenten ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
Die VHS Dillingen behält sich vor, wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl, plötzlichem Ausfall eines Dozenten sowie sonstiger Störungen, die die VHS nicht zu vertreten hat, angekündigte oder bereits teilweise durchgeführte Kurse bzw. Maßnahmen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig zum bereits gehaltenen Unterricht zurückerstattet.

Sonstige Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen oder den Unterricht stören, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der VHS bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Stand: September 2011

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Während der Schulferien gelten andere Öffnungszeiten.