|
Stand: Januar 2009
Anmeldung | Datenschutz
| Preisnachlässe | Fälligkeit
und Gebühren | Haftung |
Kündigung | Änderungen
des Angebots | Sonstige Pflichten des
Teilnehmers | Bankverbindung
Vorbemerkung:
Durch die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Maßnahme
und der Annahme dieser Anmeldung durch die VHS Dillingen kommt
ein Vertrag zustande: Die VHS verpflichtet sich, die vereinbarte
Maßnahme durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, die vereinbarte Gebühr zu zahlen und die sonstigen
Teilnahmebedingungen einzuhalten. Die Anmeldung des Teilnehmers
ist verbindlich.
Voraussetzungen zur Teilnahme:
An den Bildungsmaßnahmen der VHS Dillingen kann grundsätzlich
jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht aber nicht.
Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen
vorgeschrieben sind, ist deren Vorliegen vom Teilnehmer selbst
zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen
entbindet nicht von der Zahlung der Gebühren. Entsprechendes
gilt, wenn eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz
in Anspruch genommen werden soll.
Schriftliche
Anmeldung:
- persönlich im Sekretariat
- Zusendung eines ausgefüllten Anmeldeformulars
per Brief oder Fax
- als WWW-Formular unter www.vhs-dillingen.de
- als eMail an info@vhs-dillingen.de
Anmeldung durch
Zahlung der Maßnahmegebühr:
- durch Barzahlung bzw. Zahlung per
Scheck oder Kreditkarte in unserem Sekretariat während
den Öffnungszeiten
- durch Übersenden eines Verrechnungsschecks
in Höhe der Kursgebühr unter Angabe Ihres Namens und
der Kursnummer
- durch Überweisung der Kursgebühr
auf eines unserer Konten unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer
- durch Einzugsermächtigung
Anmeldebestätigungen
seitens der VHS ergehen nicht.
Telefonische Anmeldungen
sind nicht verbindlich.
Erfassung, Speicherung und Auswertung
personenbezogener Daten erfolgen gemäß den Vorschriften
des Datenschutzes.
Bei einem Teil unserer Maßnahmen werden
Preisnachlässe für Schüler, Auszubildende, Studenten,
Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose gewährt.
Ausgenommen sind alle EDV-Veranstaltungen und Kleingruppenkurse,
die mit "K" gekennzeichnet sind. Der Preisnachlass
wird bei Vorlage des entsprechenden Ausweises im VHS-Sekretariat
gewährt bzw. erstattet.
Sonderrabatt für Inhaber
des Dillinger Ehrenamt-Passes:
Inhaber des Dillinger Ehrenamts-Passes erhalten bei allen Kursen
der VHS Dillingen 15 % Nachlass auf die Kursgebühr.
Mehr zum Dillinger Ehrenamts-Pass erfahren Sie bei der Stadt
Dillingen, Tel: 06831/709-363, 709-239
Die Gebühren sind entsprechend der
in den Maßnahmenbedingungen festgelegten Fälligkeiten
zu entrichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen
Zahlung. Die Gebühren und Fälligkeiten sind unabhängig
von Leistungen Dritter. Sie sind wie folgt zu zahlen:
- Gebühren für Kurse, Lehrgänge,
Sprachtraining, Bildungsseminare usw. spätestens mit
Beginn der Maßnahme, sofern keine Ratenzahlung vereinbart
ist.
- Prüfungsgebühren bei Anmeldung
zur Prüfung.
- Sonstige Gebühren bei Leistung.
Bei verspäteter Zahlung kann die VHS Dillingen
eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € je Mahnung erheben.
Für Zweitausstellungen von Teilnahmebescheinigungen oder
Zeugnissen werden 5,-- € erhoben.
Die Haftung der VHS Dillingen für
Schäden des Teilnehmers jeglicher Art wird für die VHS
Dillingen sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Verhalten beruht.
- durch den Teilnehmer:
Maßnahmen mit einer Dauer bis zu sechs Monaten sind nicht
kündbar. Maßnahmen, die länger als sechs Monate
dauern, sind nur aus zwingenden Gründen kündbar, wenn
z.B. die weitere Teilnahme für den Teilnehmer aufgrund
von länger dauernder Krankheit von mindestens einem Monat
oder berufsbedingtem Wohnungswechsel unzumutbar wird. Die Kündigung
ist in diesem Falle frühestens mit einer sechswöchigen
Frist zum Ende des sechsten vollen Monats nach Maßnahmenbeginn
und dann jeweils zum Ende des darauffolgenden dritten Monats
zulässig. Die Kündigung hat schriftlich beim Sekretariat
der VHS Dillingen zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht
gilt in keinem Falle als Kündigung. Die Lehrkräfte
sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.
Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung
erfolgt, in jedem Falle zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
Im Fall der Kündigung werden die Gebühren bis zum
Ende der Kündigungsfrist berechnet.
- durch die VHS:
Die VHS Dillingen ist zur Kündigung berechtigt, wenn der
Teilnehmer in erheblicher Weise gegen die Teilnahme- oder Maßnahmenbedingungen
verstößt, insbesondere Zahlungen nicht pünktlich
leistet oder gegen seine Pflichten (s.u.) verstößt.
Die Kündigung kann in diesem Falle fristlos erfolgen. Der
Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühr bis zum nächstmöglichen
ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.
Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen
des zu Beginn des Kurses bzw. der Maßnahme gültigen
Angebotes. Die VHS behält sich Änderungen vor. Das Maßnahmeziel
wird dabei jedoch nicht verändert. Soweit
diese Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgt, die
für die anerkannten Abschlüsse zuständig sind,
berechtigen diese nicht zum Rücktritt. Der Wechsel eines
Dozenten ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
Die VHS Dillingen behält sich vor, wegen nicht ausreichender
Teilnehmerzahl, plötzlichem Ausfall eines Dozenten sowie
sonstiger Störungen, die die VHS nicht zu vertreten hat,
angekündigte oder bereits teilweise durchgeführte Kurse
bzw. Maßnahmen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren
werden anteilig zum bereits gehaltenen Unterricht zurückerstattet.
|
Sonstige Pflichten des Teilnehmers |
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort
geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und
deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen
Verpflichtungen einzuhalten. Teilnehmer, die nachhaltig gegen
diese Verpflichtungen verstoßen oder den Unterricht stören,
können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der VHS bleibt
es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
|