Volkshochschule Dillingen e.V.
2010-1

 

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00-12:00 und 15:00-20:00, freitags 08:00-12:00 , samstags 08:30-11:30 Uhr

Bankverbindungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2009

Anmeldung | Datenschutz | Preisnachlässe | Fälligkeit und Gebühren | Haftung |
Kündigung | Änderungen des Angebots | Sonstige Pflichten des Teilnehmers | Bankverbindung
 

Vorbemerkung:
Durch die  Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Maßnahme und der Annahme dieser Anmeldung durch die VHS Dillingen kommt ein Vertrag zustande: Die VHS verpflichtet sich, die vereinbarte Maßnahme durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Gebühr zu zahlen und die sonstigen Teilnahmebedingungen einzuhalten. Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich.

Voraussetzungen zur Teilnahme:
An den Bildungsmaßnahmen der VHS Dillingen kann grundsätzlich jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht aber nicht. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Vorliegen vom Teilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Gebühren. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Anspruch genommen werden soll.  
 

Anmeldung
Schriftliche Anmeldung:
  • persönlich im Sekretariat
  • Zusendung eines ausgefüllten Anmeldeformulars per Brief oder Fax
  • als WWW-Formular unter www.vhs-dillingen.de
  • als eMail an info@vhs-dillingen.de
Anmeldung durch Zahlung der Maßnahmegebühr:
  • durch Barzahlung bzw. Zahlung per Scheck oder Kreditkarte in unserem Sekretariat während den Öffnungszeiten
  • durch Übersenden eines Verrechnungsschecks in Höhe der Kursgebühr unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer
  • durch Überweisung der Kursgebühr auf eines unserer Konten unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer
  • durch Einzugsermächtigung

Anmeldebestätigungen seitens der VHS ergehen nicht.

Telefonische Anmeldungen sind nicht verbindlich.

 

Datenschutz
Erfassung, Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten erfolgen gemäß den Vorschriften des Datenschutzes.

 

Preisnachlässe

Bei einem Teil unserer Maßnahmen werden Preisnachlässe für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose gewährt. Ausgenommen sind alle EDV-Veranstaltungen und Kleingruppenkurse, die mit "K" gekennzeichnet sind. Der Preisnachlass wird bei Vorlage des entsprechenden Ausweises im VHS-Sekretariat gewährt bzw. erstattet.

Sonderrabatt für Inhaber des Dillinger Ehrenamt-Passes:
Inhaber des Dillinger Ehrenamts-Passes erhalten bei allen Kursen der VHS Dillingen 15 % Nachlass auf die Kursgebühr.
Mehr zum Dillinger Ehrenamts-Pass erfahren Sie bei der Stadt Dillingen, Tel: 06831/709-363, 709-239

Fälligkeit und Gebühren
Die Gebühren sind entsprechend der in den Maßnahmenbedingungen festgelegten Fälligkeiten zu entrichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung. Die Gebühren und Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter. Sie sind wie folgt zu zahlen:
  • Gebühren für Kurse, Lehrgänge, Sprachtraining, Bildungsseminare usw. spätestens mit Beginn der Maßnahme, sofern keine Ratenzahlung vereinbart ist.
  • Prüfungsgebühren bei Anmeldung zur Prüfung.
  • Sonstige Gebühren bei Leistung.
Bei verspäteter Zahlung kann die VHS Dillingen eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € je Mahnung erheben. Für Zweitausstellungen von Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnissen werden 5,-- € erhoben.
Haftung
Die Haftung der VHS Dillingen für Schäden des Teilnehmers jeglicher Art wird für die VHS Dillingen sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht.
 
Kündigung
  • durch den Teilnehmer:

  • Maßnahmen mit einer Dauer bis zu sechs Monaten sind nicht kündbar. Maßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, sind nur aus zwingenden Gründen kündbar, wenn z.B. die weitere Teilnahme für den Teilnehmer aufgrund von länger dauernder Krankheit von mindestens einem Monat oder berufsbedingtem Wohnungswechsel unzumutbar wird. Die Kündigung ist in diesem Falle frühestens mit einer sechswöchigen Frist zum Ende des sech­sten vollen Monats nach Maßnahmenbeginn und dann jeweils zum Ende des darauffolgenden dritten Monats zulässig. Die Kündigung hat schriftlich beim Sekretariat der VHS Dillingen zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. Die Lehrkräfte sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.
    Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Falle zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Im Fall der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.
  • durch die VHS:

  • Die VHS Dillingen ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Teilnehmer in erheblicher Weise gegen die Teilnahme- oder Maßnahmenbedingungen verstößt, insbesondere Zahlungen nicht pünktlich leistet oder gegen seine Pflichten (s.u.) verstößt. Die Kündigung kann in diesem Falle fristlos erfolgen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühr bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.
Änderungen des Angebots
Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Kurses bzw. der Maßnahme gültigen Angebotes. Die VHS behält sich Änderungen vor. Das Maßnahmeziel wird dabei   jedoch  nicht verändert. Soweit diese Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgt, die für die anerkannten Abschlüsse zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt. Der Wechsel eines Dozenten ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
Die VHS Dillingen behält sich vor, wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl, plötzlichem Ausfall eines Dozenten sowie sonstiger Störungen, die die VHS nicht zu vertreten hat, angekündigte oder bereits teilweise durchgeführte Kurse bzw. Maßnahmen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig zum bereits gehaltenen Unterricht zurückerstattet.
Sonstige Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen oder den Unterricht stören, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der VHS bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 


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